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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
ACTO GmbH Ein pharmaunternehmen i.S.d. AMG
I. Allgemeines, Begriffsbestimmung 1. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluß eines Vertrages stellt. Gleichgültig ist, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrages bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden, welchen Umfang sie haben, in welcher Schriftart sie verfaßt sind und welche Form der Vertrag hat. 2. Wir Produzieren und liefern ausschließlich nach unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Anderslautende Bedingungen haben grundsätzlich keine Gültigkeit und keine Wirkung. Einkaufsbedingungen eines Auftraggebers sind nur verbindlich,wenn wir dieselben ausdrücklich bestätigt haben. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits. Vorbehaltlich ist die „Acto GmbH“ jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen
II. Angebot 1. Unsere Angebote sind verbindlich. Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich. Bei einem Kalkulationsirrtum sind wir berechtigt, die von uns genannten Preise zu berichtigen Bis zur Neuausgabe eines neuen Kataloges, hat der gerade aktuelle Katalog Gültigkeit. 2. Das für die Abfüllung vorgesehene und geprüfte Produkt darf nicht ohne Rücksprache und Erlaubnis von uns abgeändert werden. Da jede Änderung der Rezeptur, eines Wirkstoffes, des Ventils, der Dose einer neuen Untersuchung bedarf. 3. Die Abfüllung erfolgt nach bestem Wissen und den neuesten Erkenntnissen der Actotechnik. Wir behalten uns eine Mehr- oder Mindermengenabfüllung bis zu 10 % der bestellten Menge vor. 4. Das Kennenlernpaket ist für unsere Kunden einmalig kostenlos, um unsere Produkte kennenzulernen. Folgebestelllugen entsprechen den aktuell gültigen Verkaufspreisen.
III. Preise 1. Alle genannten Preise sind Netto-Festpreise in EURO. Sie verstehen sich zuzüglich der aktuell gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preisangaben des Kataloges gelten für eine Lieferung ab Herstellerwerk. An die vereinbarten Preise sind wir max. drei Monate seit Zustandekommen des Vertrages gebunden. Danach erfolgt die Berechnung zu unseren jeweiligen Tagespreisen. Bei schriftlich vereinbarten Festpreisen gilt der Festpreis nur bei termingerechter Abnahme der Ware. 2. Erfahren unsere Preise nach Bestätigung Kostensteigerungen durch Vorlieferanten oder durch von den Tarifpartnern vereinbarte Lohnerhöhungen, dürften wir diese weiterbelasten, falls zwischen Bestätigung und Erfüllung mehr als 10 Wochen liegen. 3. Wurden aufgrund von Order des Auftraggebers Wareneinkäufe getätigt und sind keine oder geringfügige Abgänge erfolgt, werden wir diese Materialien berechnen. Bei Einlagerung länger als 6 Monate berechnen wir bis zu 5 % des Warenwertes für Einlagerungs- und Umschlagkosten. Dies gilt auch, wenn zur Erreichung von Mindestmengen in Abstimmung mit dem Auftraggeber mehr eingelagert wurde, als für den Einzelauftrag erforderlich ist.
IV. Lieferung, Versand 1. Es gibt keine Mindestbestellmenge. Es bleibt uns vorbehalten, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Für Aufträge mit einem Warenwert von unter EURO 100,-- (ohne MWSt.) berechnen wir Porto, Verpackungs- und Versandkosten, jedoch höchstens bis zu EURO 10,--. Sonderversendungsformen werden mit ortsüblichem Zuschlag berechnet. 2. Sofern und soweit keine Liefertermine vereinbart sind, liefern wir die bestellte Ware zum nächstmöglichen Zeitpunkt aus. Die vereinbarte Lieferzeit ist nur als annährend zu betrachten Unsere Lieferverpflichtung erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Alle Fälle höherer Gewalt sowie Maßnahmen von Behörden, Streiks und andere, für uns unabwendbare Ereignisse, befreien uns zunächst von der vereinbarten Lieferverpflichtung und von etwaigen Ersatzansprüchen, die daruas resultieren könnten. Der Liefertremin ist dann entsprechend angemessen verlängert zu erfüllen. 3. Übernahme fertiggestellter Ware hat innerhalb von 3 Tagen nach Meldung der Versandbereitschaft zu erfolgen. Erfolgt dies nicht, sind wir zur Rechnungsstellung berechtigt, die Zahlung hat sofort zu den vereinbarten Konditionen zu erfolgen 4. Die Gefahr für Verlust oder Beschädigung der Ware geht mit deren Absendung an den Auftraggeber über, auch dann, wenn Lieferung frei Haus erfolgt. 5. Für Transportschwierigkeiten sowie aller außerhalb vom Einfluss, Voraussehbarkeit und Kontrolle des Lieferanten liegenden Ereignisse und Tatsachen übernehmen wir keine Haftung. 6. Transportschäden und Fehllieferungen müssen Sie uns unverzüglich nach Erhalt der Lieferung mitteilen.
V. Zahlung 1. Alle Preise gelten ab Werk. 2. Sämtliche Zahlungsfristen beginnen mit dem Rechnungsdatum. Die Zahlung hat innerhalb 30 Tagen zu erfolgen. Stundung des Rechnungsbetrages bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. 3. Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel in Zahlung zu nehmen. Werden sie angenommen, so geschieht dies zahlungshalber und nur unter dem Vorbehalt der Diskontierungsmöglichkeit bei der Bank des Lieferers. Die Diskontspesen gehen zu Lasten des Wechselgebers. Die Entgegennahme von Schecks erfolgt ebenfalls nur zahlungshalber. 4. Wird eine Lastschrift, ein Scheck oder ein Wechsel zu Lasten des Auftraggebers von dessen Kreditinstitut beziehungsweise dem Bezogenen nicht eingelöst oder kommt der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug und beachtet unsere erste Erinnerung nicht, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. 5. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt vorbehalten. 6. Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge, einschließlich Verzugszinsen, sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet. 7. Bei Zahlungsrückstand des Auftraggebers und bei anderen ernsthaften Anzeichen von Zahlungsgefährdung sind wir vorbehaltlich weitergehende Ansprüche berechtigt, für ausgeführte Lieferungen sofortige Zahlung und für zukünftige Lieferung nach unserer Wahl Vorauskasse oder Zahlung bei Lieferung beziehungsweise Abholung zu verlangen. 8. Sämtlichen Forderungen werden sofort fällig, wenn der Auftraggeber durch Insolvenzantrag oder auf sonstige Weise sich für zahlungsunfähig erklärt.
VI. Gewährleistung, Mängelrüge und Haftung 1. Der Auftraggeber haftet für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen denen das Produkt unterliegt und sorgt für die entsprechende Bekanntmachung an die Verbraucher. 2. Anregungen für die Verarbeitung und Verwendung unsere Produkte werden nach unseren besten Kenntnissen aufgrund von Erfahrungen und Versuchen gegeben. Sie können nur als Richtlinien angesehen werden, aus denen eine Haftung nicht hergeleitet werden kann. Die Angaben auf den Produkten sind keine rechtliche Zusicherung bestimmter Eigenschaften der Produkte oder deren Eignung für einen konkreten Einsatzzweck und befreien daher nicht von eigenen Prüfungen und Sicherheitsmaßnahmen. Wir gewährleisten, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat. 3. Mängelrügen werden nur dann berücksichtigt, wenn sie unverzüglich schriftlich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen nach Eintreffen der Lieferung unter Einsendung von Belegen sowie Angabe der Rechnungsnummer, des Rechnungsdatums und der auf den Packungen befindlichen Signierungen, sowie Beifügung des beanstandeten Produktes, bei uns eingeht. 4. Bei verborgenen Mängeln muss die schriftliche Rüge unverzüglich nach Feststellung des Mangels, spätestens aber binnen 5 Monaten nach Eintreffen der Lieferung, erfolgen. Die Verjährung bleibt davon unberührt. Die Beweislast dafür, dass es sich um einen verborgenen Mangel handelt, trifft den Kläger. 5. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre und beginnt mit Lieferung.und Zustellung der Ware. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder die Abnutzung. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware verändert. Während der Gewährleistungspflicht behalten wir uns das Recht auf kostenlose Nachbesserung vor. Ein teilweiser oder vollständiger Austausch des Artikels ist zulässig. 6. Wir haften nicht für direkte oder indirekte Verluste, die dem Auftraggeber oder anderen Personen eventuell entstehen oder für Schäden und Unglücksfälle, die durch äußere Einwirkung, unsachgemäße Behandlung oder falsche Anwendung der gelieferten Packungen entstanden sind. 7. Rügen und Beanstandungen haben keine Aufschiebende Wirkung auf die Fälligkeit der Rechnung, solange die bhauptete Rüge nzw. Beanstandung nicht erschöpfend begründet ist.
VII. Eigentumsvorbehalt 1. Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. 2. Die gelieferte Ware geht erst dann in das Eigentum des Auftraggebers über, wenn dieser seine Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit dem Lieferanten, einschließlich den Forderungen gegebenenfalls Schadenersatzansprüchen und Einlösung von Schecks und Wechseln, erfüllt hat. 3. Bei Bezahlung durch Scheck gilt nicht der Tag der Ausstellung sondern nur der Tag der Einlösung. 4. Bei Zahlung in Scheck/Wechselverfahren gilt die Zahlung erst mit Einlösung des Wechsels, gegebenenfalls des letzten Prolongationswechsels, als bewirkt. 5. Die Weiterveräußerung der Ware ist dem Auftraggeber nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr gestattet. 6. Der Auftraggeber tritt dem Lieferanten bereits jetzt alle Forderungen mit allen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder Dritte erwachsen. 7. Von einer Pfändung oder anderer Beeinträchtigung durch Dritte muss uns der Auftraggeber unverzüglich benachrichtigen. 8. Bei Gefährdung unserer Kaufpreisansprüche steht uns eine sofortige Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu.
VIII. Benutzername und Passwort Für die Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) ist der Kunde selbst verantwortlich und übernimmt bei Missbrauch die volle Verantwortung.
XI. Erfüllungsort 1.Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Braunschweig. 2. Als Gerichtsstand werden ausschließlich die für Braunschweig zuständigen Gerichte vereinbart. 3. Das in der Bundesrepublik Deutschland geltende innerdeutsche Recht gilt zwischen den Vertragspartnern und schließt Lieferungen in das Ausland mit ein. 4. Diese Bedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in den übrigen Teilenverbindlich.
Acto GmbH Braunschweig, den 20.04.2007
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